Am deutschen (Menschenrechts-)Wesen soll die Welt genesen

Christina/ Juni 23, 2011/ Philosophisches

Vor Kurzem hatte ich, eher zufällig, drei ganz unterschiedliche Bücher belletristischer Natur gelesen, deren Handlung in Saudi Arabien spielte. Für mich immer noch ein Land über das viele Mythen, Gerüchte und Schreckgeschichten kursieren, aber wenig überprüftes Wissen. Um diese Lücke zumindest zu verkleinern, habe ich mir drei Sachbücher über das der Wüste abgetrotzte Königreich besorgt. Dabei fiel mir auch das Buch „Internationale Erziehungsdiktatur“ von Jürgen Bellers in die Hände.

Sein Schluss-Statement „Es gibt nur eine normative Konsequenz aus dem Gesagten: Nicht die weltweite Durchsetzung von (individueller) Freiheit kann das Ziel sein, das ist sehr „westlich“ gedacht. Seit Platon ist nicht Freiheit, sondern Gerechtigkeit der zentrale Wert: jedem das Seine. Auch jedem Volk das Seine, was die Wahrung von Mindestmenschenrechten natürlich nicht ausschließen darf. Traditionen anderer Gesellschaften sind zu achten. Es ist stets danach zu fragen, wie man das für ein Volk Gute und Angemessene erreichen kann. Das ist regional verschieden. Moral ist auch eine Sache der Geographie“ (S. 26) hat bei mir einen Reflektionsprozess über europäische Menschenrechtspolitik in Gang gesetzt. Von diesem möchte ich hier berichten.

Stellungnahme zum Friedensgutachten 2011

Bevor wir tiefer in das Werk von Bellers einsteigen, möchte ich ein, zwei Sätze aus dem Friedensgutachten 2011, die in eine ähnliche Kerbe schlagen, zitieren. In der Stellungnahme der Herausgeberinnen und Herausgeber zum Gutachten wird im ersten Beitrag der kürzlich begonnene revolutionäre Aufbruch in der arabischen Welt thematisiert.

Zwei Sätze aus diesem Aufsatz halte ich für bemerkenswert: (1) „Viele von uns hatten den Arabern nicht zugetraut, die Mauern der Angst niederzureißen“ und (2) die Widerlegung der Annahme, “der Islam vertrage sich nicht mit individuellen Freiheitsrechten.“ Der vom Artikelautor gezogene Schluss „Sie (die revolutionären Massen, Anm.d.Red.) zwingen Staaten wie gesellschaftliche Akteure im Westen, ihre Politik gegenüber den arabischen Gesellschaften von Grund auf neu zu bestimmen“ schließt den Kreis zum Thesenpapier von Bellers und seinem bereits erwähnten Schluss-Statement.

Der Einfluss moralisierender Politikkampagnen

Bellers untersucht in seinem Papier (und das drei Jahre vor dem arabischen Frühling) die These, „dass Politik, Außenpolitik und Gesellschaft von medial vermittelten, oft moralisierenden Politikkampagnen überzogen werden, die sich mittlerweile sogar negativ auf außenpolitische Entscheidungsprozesse auswirken“ (S. 3). Die Ursachen für eine solche Entwicklung zu analysieren, darum geht es Bellers in seiner Niederschrift.

Auf Seite sieben wirft er dem Leser den Fehdehandschuh hin mit den Worten „die Realisierung dieses Ideals der Gleichheit der Menschen ist das zentrale Ziel der deutschen Zivilgesellschaft, die in Menschenrechten ihre neue (Ersatz-)Religion gefunden hat: Menschen (gegenwärtig besonders Frauen) sollen so frei und gleich und wohlmöglich auch so wohlhabend wie die Deutschen werden – gleichgültig, welche ggf. andere Geschichte sie haben oder hatten.“ In dieser „Mission“ sieht Bellers die Suche nach einerErsatzreligion, begründet durch das Trauma des 30-jährigen Krieges. Weiterentwickelt über die 1968er-Studentenbewegung (die keine neuen Werte hervorbrachte), die in der Suche nach neuer Sicherheit gipfelte: „Bis heute sind wir Weltmeister beim Abschluss von Versicherungen“ (S. 5).

Menschenrechtsforderungen ohne Kompromisse

Es geht um die (politische) Partizipation der Zivilgesellschaft. Namentlich in Organisationen wie „Amnesty International“. Diese, so Bellers, scheint der „Krankheit der Mächtigen“, sich in alles einzumischen und kontrollieren zu wollen, anheim gefallen zu sein. Somit könnte sie ihr eigentliches Ziel aus den Augen verloren haben. Als Beispiel zieht Bellers Angriffe auf die Katholische Kirche heran: „Einige an der Basis (von Amnesty International, Anm. d. Red.) reden mittlerweile schon von den Menschenrechtsverletzungen in der Katholischen Kirche (keine Demokratie, keine Frauen als Priester)!“

Den Bogen zur außenpolitischen Darstellung Deutschland spannt Bellers, indem er Kanzlerin Merkel unterstellt, ihr Mäntelchen nach dem Wind zu hängen und wahltechnisch wirksam im Ausland vermeintliche Dissidenten und Menschenrechtler zu empfangen. Bellers bezeichnet dieses Vorgehen als „außenpolitisch negativen Prozess“, den er sich durch eine mangelnde Definition nationalen Interesses (vgl. S. 11) erklärt.

Nationales Interesse definiert der Autor als „außenpolitische Ziele, die eine Nation mit überwiegender Mehrheit seiner Bevölkerung dauerhaft in einem bestimmten Zeitraum […] vertritt“ (S. 11). Bestimmt seien diese vor allem durch die geographische Lage des Landes. Für Deutschland heißt das seit 1949 „Integration in die Europäische Union“.

Der kranke Mann am Golf: Das Königreich Saudi-Arabien

Seine bisherigen Erkenntnisse bezieht Bellers dann ab Seite 13 auf das Verhältnis zwischen Europa und Saudi Arabien, einem Staat, der in der westlichen Hemisphäre kaum mit der Einhaltung von Menschenrechten assoziiert werden dürfte.

Während Nordwest-Europa inzwischen dem „Fitness-Gott“ huldigt und individuelle Freiheit als höchstes Gut preist, haben sich die Massen im arabischen Raum, mangels (kriegerischer) Auseinandersetzung zwischen den konfessionellen Lagern (Schiiten versus Sunniten) einerseits und dem Ausbleibens eines Ersatzreligion (wie Nationalismus oder Sozialismus) andererseits, seit den 80er Jahren dem Islamismus als „letzte Hoffnung gegenüber der Dominanz des Westens“ (S. 16) zugewendet.

Die „religiös dominierte Entwicklung“ dieser Region sieht Bellers durch folgende Determinanten charakterisiert: (1) keine regelmäßigen Machtwechsel an den Staats-Spitzen (wie sie in einer Demokratie üblich sind), (2) marginale bis keine Industrialisierung, so dass weder ein bürgerliche noch proletarische Klasse entstand und (3) die Herrschaftsform beruht entweder auf dem Militär (z.B. Ägypten und Syrien) oder ist „sultanisch“ organisiert – d.h. abhängig von einer vielfältigen gesellschaftlichen Basis – wie z.B. in Marokko, Jordanien oder Saudi Arabien. Bellers fasst zusammen: „Diese sozialen Tatsachen müssen in der Menschenrechtspolitik zwar nicht akzeptiert werden, aber man muss sie zumindest kennen, um Erfolg haben zu können (S. 19).

Im dem nächsten Abschnitt geht es um die deutsche Menschenrechtspolitik. Seit 1987 existiert ein Unterausschuss für „Menschenrechte und Humanitäre Hilfe“. In diesem Ausschuss werden insbesondere die Menschenrechtsberichte der Bundesregierung diskutiert, die sich „durch eine konturlose Breite auszeichnen, die auch Aktivitäten vortäuschen soll“ (S. 19). Unter der Bundesregierung Schröder/Fischer wird das Amt eines Menschenrechts-beauftragten eingerichtet.

Bellers bescheinigt der deutschen Menschenrechtspolitik, dass sie, z.B. im Gegensatz zur US-amerikanischen, „auf leisen Sohlen“ daherkäme. Der Autor tritt dafür ein, Menschenrechtspolitiken länderspezifisch auszugestalten. Zur Veranschaulichung seiner Meinung nennt er das Beispiel Saudi Arabien. Zugegeben, damit mag sich Bellers einen der schwierigsten Kandidaten auf dem weltpolitischen Parkett ausgesucht haben. Dies zum einen bedingt durch die traditionalistisch-wahabistisch geprägte Gesellschaft und zum anderen durch die ökonomische (die größten Ölvorräte der Welt) und politische Bedeutung geopolitischer Hemmblock gegenüber dem Iran) des Landes.

Grenzen des atlantisch-europäischen Demokratiemodells

Hier stößt, so Bellers, das atlantisch-europäischen Demokratiemodell an seine Grenzen. Es gilt, die anti-westlichen Strömungen im arabischen Raum und in der 3. Welt überhaupt nicht zu verstärken. Vielmehr ist es geboten, die Traditionen des Landes mit einzubeziehen. Der Autor macht dazu einen sechs-Punkte-Vorschlag: (1) Die Definition klarer Kritikpunkte im Sinne eines partnerschaftlichen Menschenrechtsdialogs, (2) Respekt gegenüber den Charakteristiken der saudi-arabischen Gesellschaft zeigen, (3) Zunächst Beschränkung auf die elementarsten Menschenrechte, wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit diskutieren, (4) Dialog auf Augenhöhe – nicht schulmeisterlich, (5) Realistisch sowie gerecht diskutieren und (6) die Unterstützung des saudischen Königshauses gegen fundamentalistische Strömungen.

Abschließend mahnt Bellers zur Vorsicht bei einem Rundumschlag, der die normativ(-westliche) Auffassung des Rechtsstaats propagiert. Er regt Überlegungen dahingehend an, ob nicht auch ein „alternatives, traditionales Rechts- und Mitbestimmungssystem“ ebenso gut funktionieren könnte.

Was in meinen Augen Bellers Buch als Lektüre empfehlenswert macht, ist der Ansatz des „Respekt zeigens“ gegenüber Andersdenkenden und die Akzeptanz alternativer Lebenskonzepte. Dass auch hier immer die elementarsten Grundrechte des Menschen gelten müssen, versteht sich von selbst. Trotzdem, es sei angeraten einmal darüber nachzudenken, ob – auch gut gemeinte – Forderungen europäischer Menschenrechtler wirklich immer im Sinne der „Zielländer“ formuliert sind und werden. Oder, ob sie nicht auch aus einem westlich-demokratischen Verständnis heraus entstehen, das (aus Unwissenheit?) die gesellschaftlichen, sozialen und traditionalen Gegebenheiten vor Ort negiert.

Der deutsche „Lehrmeister“, der – in vermeintlich bester Absicht – das Recht auf Freiheit in aller Welt installieren möchte, täte sicherlich gut daran, zunächst in den Dialog mit der Bevölkerung oder Vertretern derselbigen zu treten, um in Erfahrung zu bringen, was nicht ihm (und seinem humanistischen Gewissen) am besten dient, sondern den Betroffenen vor Ort. Als Denkanregung sei auf ein klassisches Beispiel aus der Entwicklungshilfe verwiesen: der verfehlte Brunnenbau in der 3. Welt.

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